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Corona-Infektionen und die Ludwig-Erhard-Schule

Stand 13.02.23

Unsere Inzidenz-Anzeige ist abgeschaltet. Da kaum mehr getestet wird, sind die Zahlen ohnehin nicht mehr verlässlich.

Stand 01.02.23

Ab sofort wird eine Corona-Infektion wie jede andere Krankheit behandelt, damit entfallen insbesondere auch Sonderregeln für die Bewertung des Fehlens wegen Quarantäne. 

Stand 16.11.22

In Baden-Württemberg entfällt die Isolationspflicht für Conora-positive Personen. An deren Stelle tritt eine Maskenpflicht, solange Infektionsgefahr besteht. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Sie können auch mit Corona in die Schule kommen, wenn Sie sich gut fühlen. Sie müssen dann jedoch konsequent eine FFP2-Maske tragen. 

Die Schulleitung der LES empfiehlt jedoch: Wenn Sie krank oder ansteckend sind: bleiben Sie zuhause.

Stand 23.04.22

Die Testpflicht entfällt. Die Schule erhebt ab sofort keine weiteren Daten über Covid19-Infektionen.

Stand 06.04.22

Die Testpflicht wird nach den Osterferien voraussichtlich entfallen.

Stand 02.04.22

Ab dem 3. April 2022 gilt:

  • Es bleibt bis Ostern bei 2 Corona-Tests pro Woche und Person
  • Die Maskenpflicht wird beendet.

Grundlage der Änderungen sind das geänderte Infektionsschutzgesetz und die Einschätzung der Landesregierung, dass es nicht rechtssicher möglich ist, Gebiete zu Hotspots zu erklären.

Die Ludwig-Erhard-Schule bittet alle am Schulleben Beteiligten, weiterhin im Schulhaus eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen, denn nach wie vor sind die Erkrankungsraten hoch.

Eine Auswahl der Gründe:

  • Niemand kann sicher beurteilen, wer zu den Risikopersonen für einen schweren Krankheitsverlauf gehört.
  • Long Covid tritt auch nach mild verlaufenden Erkrankungen auf.
  • Es gibt Bildungsgänge, in denen keine Nachprüfungen angeboten werden. Wer krankheitsbedingt ausfällt, muss dann sechs Monate auf die nächste Prüfung warten. 

Stand 21.03.22

Mehrtägige Klassenfahrten sind erlaubt, im Musikunterricht darf zum Singen die Maske abgenommen werden (beides betrifft die LES nicht). Ansonsten gilt, was am 14.3. beschrieben wurde.

Stand 14.03.22

Für die Zeit nach dem 20. März (dem Ende der bundesweiten Pandemie-Maßnahmen) ist folgendes für Schulen in Baden-Württemberg vorgesehen:

  • Jede Klasse wird zwei Mal pro Woche getestet, mit den bekannten Ausnahmen.
  • Auch im Fall von Infektionen bleibt es bei zwei Tests pro Woche.
  • Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt vorerst weiter.

Das Kultusministerium weist darauf hin, dass sich bis nächste Woche noch Änderungen ergeben können.

Stand 08.02.22

Die Corona-Verordnung Schule wurde wieder überarbeitet. Erfreulich ist, dass sich nichts für den Alltag in der Schule wichtiges geändert hat. Es ist daher an der Zeit für einen Überblick:

Testen

Bis Ostern bleibt es bei drei Tests pro Woche für testpflichtige Schülerinnen und Schüler. Nicht testpflichtige Personen bekommen zweimal wöchentlich die Möglichkeit zu einem kostenlosen Test.

Dauerhaft nicht testpflichtig sind:

  • Personen, die zwei Impfungen und eine Boosterung haben,
  • Personen, die genesen und mindestens einmal geimpft sind.

Vorübergehend von der Testpflicht befreit sind:

  • Personen, die zwei Impfungen haben, ab 15 Tagen nach der zweiten Impfung bis 90 Tage nach der zweiten Impfung,
  • Personen, die genesen sind, ab 28 Tage nach dem positiven PCR-Test bis 90 Tage nach dem PCR-Test.

Das entspricht der üblichen Testregelung für 2G+.

Quarantäne

Es ist nicht mehr vorgesehen, ganze Schulklassen in Quarantäne zu schicken, wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler an Corona erkrankt ist.

Wer nicht testpflichtig ist, muss nicht in Quarantäne, wenn ein Angehöriger an Covid19 erkrankt und es ihm selbst gut geht. Selbstverständlich sollte man sich in einer solchen Situation jedoch häufig testen.

Prüfungen

Wie in den Vorjahren wird für schriftliche Prüfungen mehr Zeit gewährt, um eine Benachteiligung durch das erschwerte Lernen unter Corona auszugleichen.

Regeln an der LES

Wenn in einer Klasse ein Covid19-Fall auftritt, wird die ganze Klasse eine Woche lang täglich getestet.

Damit die Infektionen nicht auf andere Klassen überschwappen, darf sich die Klasse nicht mit anderen Klassen vermischen, insbesondere muss auch in den Pausen und im Bistro ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Stand 26.01.22

Die Testregeln haben sich geändert. Vom regelmäßigen Testen sind folgende Personen befreit:

  • man ist geboostert
  • man ist frisch geimpft (< 90 Tage)
  • man ist frisch genesen (< 90 Tage)
  • man ist genesen und hat mindestens eine Impfung erhalten.

Gerne dürfen Sie sich testen, auch wenn Sie nicht verpflichtet sind. Diese Möglichkeit sollten Sie insbesondere nutzen, wenn Sie sich nicht wohl fühlen oder den Verdacht haben, dass Sie einem Risiko ausgesetzt waren oder sind.

Stand 08.01.22

Die Schulleitung der LES hat Booster-Empfehlungen zusammengestellt. Ziele sind einerseits optimaler Schutz vor (schwerer) Erkrankungen und andererseits Erleichterungen im Alltag.

Wenn Sie ... sollten Sie sich ...
volljährig sind 3 Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen.
schwanger sind 3 Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen, aber frühestens im zweiten Drittel der Schwangerschaft.
eine schwere Immunschwäche haben 4 Wochen nach der Grundimmunisierung boostern lassen und nach ärztlicher Beratung 3 Monate später noch einen Booster bekommen.
mit Janssen geimpft wurden 4 Wochen nach der Erstimpfung und dann nochmal 3 Monate später boostern lassen.
nach einer Impfung infiziert wurden 3 Monate nach der Infektion die nächste Impfung erhalten.
nach einer Infektion geimpft wurden 3 Monate nach der Impfung einen Booster erhalten.

Die Angaben beruhen auf Empfehlungen der BZGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Stand 06.01.22

In der ersten Woche nach den Ferien werden alle testpflichtigen Schülerinnen und Schüler täglich getestet. Die Regelungen zur Testpflicht wurden ebenfalls angepasst: Nur Personen, die

  • geboostert sind oder
  • genesen sind und zusätzlich mindestens eine Impfung erhalten haben,

sind von der Testpflicht befreit. Leider weicht diese Regel von der sonst im Land geltenden 2G+-Regelung ab.

Stand 05.01.22

Während die sich schnell ausbreitende Omikron-Variante des Covid19-Erregers in Baden-Württemberg inzwischen vorherrscht und die Inzidenzzahlen feiertagsbedingt nicht wirklich aussagekräftig sind, fiel die Belegung der Intensivstationen in den letzten Tagen stetig ab, und nach einem Wert von 529 vor Weihnachten sind inzwischen nur noch 421 Intensiv-Betten in Baden-Württemberg mit Covid-Patienten belegt. Das Kultusministerium hat daher nochmals bekräftigt, dass die Schulen nach den Weihnachtsferien im Präsenzunterricht starten. Kürzere Quarantäne-Zeiten sind in der Diskussion, aber vorerst behält das Quarantäne-Merkblatt des Ministeriums uneingeschränkt seine Gültigkeit.

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