Corona-Infos 2021
Das ist unser Corona-Info-Archiv für 2021.
Infos aus 2020 finden Sie auf einer weiteren Archiv-Seite.
Zweites Halbjahr 2021
Stand 21.12.21
Das Kultusministerium veröffentlicht ein Rundschreiben zu Änderungen nach den Ferien. Das wichtigste in Stichworten:
- Bis Ende März sind mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen nicht zulässig.
- In den Weihnachtsferien können Schülerausweise nicht als Ersatz eines Corona-Tests eingesetzt werden. Nach den Ferien dürfen minderjährige Schülerinnen und Schüler den Schülerausweis wieder vorläufig als Ersatz für Testbescheinigungen verwenden. Volljährige Schülerinnen und Schüler haben keine Sonderrechte mehr.
- Das Ministerium bittet darum, dass Sie sich nach den Weihnachtsferien testen, bevor Sie erstmals die Schule aufsuchen, besonders dann, wenn Sie über die Feiertage in Urlaub waren.
Das Quarantäne-Merkblatt des Ministeriums ist aktualisiert.
Stand 10.12.21
Das Kultusministerium stellt ein Merkblatt für Schülerinnen und Schüler zu Quarantänemaßnahmen und zum Impfen zur Verfügung. Die Hinweise zur Quarantäne gehen auf alle wichtigen Fälle ein. Noch ein Hinweis: Wenn Sie positiv getestet wurden oder typische Symptome haben, lassen Sie unbedingt einen PCR-Test durchführen. Nur mit einem PCR-Test gibt es die Gewissheit, dass Sie tatsächlich Corona habne und nur mit einem PCR-Test können Sie hinterher eine Genesenen-Besccheinigung erlangen.
Stand 07.12.21
Die Schulen werden vom Kultusministerium darüber informiert, dass sich Schülerinnen und Schüler vom 20. bis 22. Dezember zum Zweck der häuslichen Quarantäne vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Sie werden dann mit Aufgaben versorgt. Die Freistellung muss rechtzeitig beantragt werden. Minderjährige brauchen ein von den Erziehungsberechtigten unterschriebenes Formular.
Stand 06.12.21
Seit geraumer Zeit kursieren Gerüchte über pandemiebedingte Schulschließungen, eventuell auch nur in Form von vorgezogenen Weihnachtsferien. Frau Ministerin Schopper hat klargestellt, dass dies nicht beabsichtigt ist.
Stand 04.12.21
Ministerpräsident Kretschmann möchte Schulschließungen erst ab einer Inzidenz von 1000 Covid-Neuerkrankungen pro 100.000 Personen innerhalb sieben Tagen in Erwägung ziehen.
Stand 28.11.21
Das Merkblatt des Gesundheitsamtes für Personen, die einen positiven Corona-Test hatten, steht zum Download zur Verfügung.
Stand 27.11.21
Der Alarmstufe 2 folgt eine weitere Änderung der Corona-Verordnung Schule. Der Alltag an der LES ist nur wenig betroffen: Im Sportunterricht ist Körperkontakt zu vermeiden und mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt. Einschränkungen im Musikunterricht betreffen die LES ohnehin nicht. Auch öffentliche schulische Veranstaltungen, für die 2G+ gilt, sind in nächster Zeit nicht geplant.
Im Zusammenhang mit der Verkündigung der Verordnung stellt das Ministerium auch klar, dass der Schülerausweis für volljährige Schülerinnen und Schüler im Alltag nicht als Ersatz eines Corona-Tests gilt.
Stand 17.11.21
DIe Alarmstufe des Landes Baden-Württemberg greift, da die Belegung der Intensivbetten mit Covid-Patienten die kritische Marke überschritten hat (der Schwellwert liegt bei 390 Betten, Stand 16.11.21 sind 424 belegt; in Pforzheim ist schon über eine Woche kein einziges Intensivbett frei). Damit gilt wieder landesweit die Maskenpflicht an Schulen auch im Klassenzimmer.
Stand 16.11.21
Die Schulleitung ordnet eine Maskenpflicht auch im Klassenzimmer mit sofortiger Wirkung für die Ludwig-Erhard-Schule an.
Stand 11.11.21
Deer Personalrat der Ludwig-Erhard-Schule schreibt dem Ministerium für Kultus und Sport. Im Schreiben wird darum gebeten, die Maskenpflicht im Unterricht möglichst bald einzuführen. Dies ist zumindest ein kleiner Beitrag zur Eindämmung der Pandemie-Welle. Zur Erinnerung: Die 7-Tage-Covid-19-Inzidenz in Pforzheim liegt in Pforzheim über 400, in Pforzheims Krankenhäusern ist kein Intensivbett frei.
Stand 18.10.21
Mit der neuesten Version der Vorona-Verordnung Schule ist Schülerinnen und Schülern das Ablegen der Maske am Sitzplatz im Klassenzimmer erlaubt. Beim Herumlaufen im Klassenzimmer gilt wie bisher die Maskenpflicht, ebenso im übrigen Schulgebäude. Falls Coronafälle auftreten oder die Corona-Alarmstufe eintritt, wird die Maskenpflicht automatisch wieder gültig.
Stand 01.10.21
Für Mitte Oktober ist ein Ende der Maskenpflicht im Klassenzimmer angekündigt. Einige Lehrerverbände sehen das mit Sorge. Pforzheim hat zur Zeit als einzige Stadt im Südwesten eine Inzidenz von deutlich über 200, die Inzidenz wird jedoch nicht mehr berücksichtigt.
Stand 28.09.21
Ein Impfangebot an der LES wurde von 32 Schülerinnen und Schülern angenommen.
Stand 27.09.21
Seit dieser Woche werden alle Schülerinnen und Schüler in Vollzeit-Bildungsgängen drei Mal pro Woche getestet, Azubis nach wie vor an jedem Berufsschultag und damit zwei Mal pro Woche. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Schule verbraucht im Moment etwa 1500 Tests pro Woche.
Zu-Spät-Kommen kann für Testpflichtige einen Schulausschluss bis zum Vorlegen eines negativen Testergebnisses nach sich ziehen. Genauer gesagt: Wenn Sie testpflichtig sind und so spät kommen, dass der Test im Klassenzimmer nicht einfach nachgeholt werden kann, ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Sie sind dann bis zum nächsten regulären Testangebot vom Unterricht ausgeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, bei Verspätungen einen Test in einem externen Testzentrum durchzuführen und das Ergebnis in der Schule vorzulegen, um Nachteile zu vermeiden.
Für Minderjährige ist eine elterliche Erlaubnis zum Testen erforderlich.
Stand 24.09.21
Das Kultusministerium hat gestern nochmals bekräftigt, dass es bei der Maskenpflicht im Schulhaus bleibt. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, hatte Pforzheim gestern die deutschlandweit zweithöchste Covid-Inzidenz. Das Ansteckungsrisiko ist nach wie vor hoch, die Maskenpflicht vielleicht die einzige Chance, nicht geimpfte und nicht genesene Personen zu schützen.
Stand 15.09.21
Ein mobiles Impfteam kommt am 28.9.21 an die LES. Verimpft wird Biontech. Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 23.9.21 zur Impfung an (wenn Sie minderjährig sind, benötigen Sie die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person).
Stand 11.09.21
Für Schulen in Baden-Württemberg gilt in nächster Zeit:
- Es gilt Maskenpflicht im Schulhaus. Im Freien gilt die Maskenpflicht dann, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Lehrkräfte sind geimpft, genesen oder werden täglich getestet (3G-Regel).
- Schülerinnen und Schüler sind geimpft, genesen oder werden regelmäßig getestet. Für Minderjährige brauchen wir hierfür eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.
In den ersten beiden Schulwochen (13. bis 24. September) erfolgen die Tests zweimal wöchentlich, ab dem 27. September drei Mal pro Woche. - Testpflichtige Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen, dies wird als Schulverweigerung eingestuft.
Für die Ludwig-Erhard-Schule gilt im Besonderen:
- Azubis werden an beiden Berufsschultagen getestet.
- Schülerinnen und Schüler, die zu spät für den Test in der Schule eintreffen, wenden sich an die Schulleitung.
Wenn in einer Klasse ein Corona-Fall auftritt, werden Mitschülerinnen und Mitschüler an den fünf folgenden Tagen täglich getestet.
Stand 22.07.21
Das Kultusministerium hat Regeln für Reiserückkehrer veröffentlicht. Falls Sie in Urlaub waren:
- Prüfen Sie, ob Sie in einem Risikogebiet waren und
- gehen Sie gegebenenfalls in Quarantäne.
Stand 10.07.21
Da vierzehn Tage keine Neuinfektionen an der Ludwig-Erhard-Schule aufgetreten sind, entfiel zum 5. Juli 21 die Maskenpflicht. Ein Artikel des Gesundheitsamtes in der Pforzheimer Zeitung vom 10.7.21 klärt über die Konsequenzen auf:
- Falls eine Corona-Infektion auftritt, müssen die erkrankte Person und alle Kontaktpersonen in Quarantäne.
- Die Quarantäne läuft vierzehn Tage.
- Auch ein negatives Testergebnis einer Kontaktperson verkürzt deren Quarantäne nicht.
Die einzige Ausnahme: Wenn alle Beteiligten durchgängig eine medizinsiche oder FFP2-Maske getragen haben, entfällt die Quarantäne für die Kontaktpersonen. Wir empfehlen aus diesem Grund dringend, weiterhin durchgehend eine Maske zu tragen und Mitschülerinnen und Mitschüler gegebenenfalls darum zu bitten, sich ebenfalls daran zu halten.
Erstes Halbjahr 2021
Stand 26.06.21
Schülerinnen und Schüler werden an zwei Tagen pro Woche in der Ludwig-Erhard-Schule auf Corona-Infektionen getestet. Bisher wurden Tests für Personen, die zu spät kamen, vom Sekretariat durchgeführt. Leider führte dieses unbürokratische Vorgehen zu einer Überlastung der Verwaltung. Deswegen gilt ab 28.06.: Wer am Testtag den Testtermin verpasst, darf die Schule erst betreten, wenn er ein negatives Ergebnis einer externen Teststelle vorlegt. Ausnahmen: Klassenarbeiten und Prüfungen können auch ohne Test abgelegt werden.
Stand 18.06.21
Ab 21. Juni findet Präsenzunterricht für alle Klassen statt. Außerhalb der Schulgebäude besteht dann keine Maskenpflicht mehr. Im Schulgebäude (und damit auch im Klassenzimmer) besteht Maskenpflicht, bis die Schule zwei Wochen lang keinen Covid-19-Fall aufweist.
Stand 16.06.21
Die Sieben-Tage-Inzidenz in Pforzheim liegt seit einigen Tagen um 50. Falls keine Überraschungen kommen, wird ab 21.6. Präsenzunterricht für alle stattfinden.
Stand 04.06.21
Das Gesundheitsamt gab bekannt, dass die Inzidenzzahlen (stabil unter 100, aber deutlich höher als der Bundes- und Landesschnitt) erlauben, dass in Pforzheim alle weiterführenden Schulen nach den Pfingstferien Wechselunterricht anbieten.
Stand 20.05.21
Die Covid19-Inzidenz in Pforzheim hat zwei Tage in Folge den Wert von 165 unterschritten. In den benachbarten Landkreisen sieht es zwar wesentlich besser aus, doch wir hoffen auf Wechselunterricht nach den Pfingstferien.
Stand 13.05.21
Am 13.05.21 wurde für Pforzheim wieder eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 gemeldet. Damit ist ein Wechselunterricht vor den Pfingstferien kaum zu erwarten.
Stand 09.05.21
Die Inzidenz in Pforzheim liegt wieder unter 200. Bei weiterem Absinken bestehen gute Aussichten auf die Wiedereinführung von Wechselunterricht.
Stand 27.04.21
Bisher galt, dass vor Prüfungen nicht getestet wird. Jetzt wurde bekannt gegeben,
- dass Schülerinnen und Schüler vor der Prüfung eine Testmöglichkeit angeboten werden muss und
- dass Prüflinge, von denen nachweislich kein Infektionsrisiko ausgeht (aktuell negativ getestete Personen, Personen mit durchgemachter Covid-Erkrankung und Personen mit aktuellem negativem Testergebnis), räumlich getrennt von anderen Prüflingen geprüft werden sollen.
Für die Organisatoren der Prüfungen ist dies eine gewaltige Herausforderung: Es werden mehr Räume und mehr Aufsichten benötigt, die Rüstzeiten verändern sich. Zudem ist noch völlig offen, in welchem Umfang das Testangebot angenommen werden wird. Und es steht nicht mal mehr eine Woche Zeit bis zu den ersten Prüfungen zur Verfügung. Das Kultusministerium empfiehlt, keine Tests unmittelbar vor der Prüfung vorzunehmen, da sich dadurch eine zusätzliche psychische Belastung ergibt. Es bietet sich daher an, am Tag vor der Prüfung ein Testzentrum aufzusuchen und das Ergebnis mitzubringen. Hinweis: Die Schule kann keine Kosten für solche Tests übernehmen.
Stand 24.04.21
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind Schulschließungen ab einer 7-Tages-Inzidenz von 165/100.000 verpflichtend. Die Inzidenz in Pforzheim beträgt aktuell 167 (nach mehreren Tagen über 180). Damit findet bis auf weiteres kein Präsenzunterricht statt.
Stand 22.04.21
Seit 21.04.21 finden Sie auf dieser Seite die tagesaktuelle Covid19-Inzidenz für Pforzheim, den Enzkreis und den Kreis Calw.
Stand 19.04.21
Die Ludwig-Erhard-Schule geht für alle Klassen in den Wechselbetrieb – eine Hälfte der Klasse ist anwesend, die andere im Fernunterricht. Schülerinnen und Schüler im Vollzeitbereich werden zwei Mal wöchentlich getestet, bei Berufsschülern reicht je nach Abstand zwischen den Unterrichtstagen manchmal auch ein Test pro Woche aus.
Stand 08.04.21
Laut Presseverlautbarung des Kultusministeriums ist geplant, dass alle Klassen ab dem 19. April (das ist die zweite Woche nach den Osterferien) in Wechselunterricht gehen, sowie es das Infektionsgeschehen zulässt. Damit die Schulen in der gegenwärtigen dritten Welle nicht zum Seuchenherd werden, ist die Anwesenheit an der Schule mit einer Testpflicht verbunden.
Stand 01.04.21
In der ersten Woche nach den Osterferien findet Wechselunterricht für Abschlussklassen statt. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bestimmt, welche Gruppe in Präsenz ist. Für die anderen Klassen bleibt es vorerst bei Fernunterricht. Dies kann sich jederzeit ändern.
Stand 25.03.21
Seit dem Vortag sind Selbsttests vorhanden, damit können Schülerinnen und Schüler zwei Mal wöchentlich morgens einen Covid-Test ablegen.
Die Tests sind nicht mit Kosten verbunden. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich. Beachten Sie hierzu das offizielle Infoschreiben. Falls Ihr Testergebnis positiv ausfällt:
- Begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne. Falls Sie abgeholt werden müssen, bleiben Sie noch bis zur Abholung in der Schule. Auch Ihre Mitbewohner müssen in Quarantäne.
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf. Das Testergebnis muss noch mit einem PCR-Test verifiziert werden.
- Die Schule benachrichtigt die Gesundheitsbehörde. Die Behörde meldet sich bei Ihnen.
Stand 18.03.21
Voraussichtlich ab Montag, 22. März 2021 dürfen Schülerinnen und Schüler auf freiwilliger Basis bis zu zwei Mal wöchentlich einen Corona-Schnelltest an der Ludwig-Erhard-Schule durchführen. Die Tests sind nicht mit Kosten verbunden. Für minderjährige Schülerinnen und Schüler ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich. Beachten Sie hierzu das offizielle Infoschreiben. Falls Ihr Testergebnis positiv ausfällt:
- Begeben Sie sich unverzüglich in häusliche Quarantäne. Falls Sie abgeholt werden müssen, bleiben Sie noch bis zur Abholung in der Schule. Auch Ihre Mitbewohner müssen in Quarantäne.
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf. Das Testergebnis muss noch mit einem PCR-Test verifiziert werden.
- Die Schule benachrichtigt die Gesundheitsbehörde. Die Behörde meldet sich bei Ihnen.
Wechselunterricht für alle Prüfungsklassen – Fernunterricht für die anderen
Seit 22.02.21 werden alle Abschlussprüfungsklassen im wochenweisen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht beschult, das heißt: jede Woche ist eine halbe Klasse anwesend. Klassen ab 15 Schülerinnen und Schüler werden geteilt. Die Gruppeneinteilung nehmen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer vor. Sie geben den Schülerinnen und Schülern bekannt, welche Gruppe nach den Ferien beginnt. Die abwesende Gruppe kann digital über BigBlueButton oder Teams zum Unterricht zugeschaltet bzw. mit Aufgaben zur Vor- und Nachbereitung beschäftigt werden. In den Abschlussprüfungsklassen werden auch die Klassenarbeiten in der Woche geschrieben, in der die jeweiligen Gruppen anwesend sind.
Folgende Klassen gelten als Abschlussklassen: die Abschlussklassen der Berufsschule inklusive der 2KE-Klassen, die BK2-Klassen und das zweite Jahr der BKFS und des BKWI, BFW, BKFH, WO2, AV2 und AV4.
Alle übrigen Klassen werden weiterhin im Fernlernunterricht beschult, können aber zu Klassenarbeiten einbestellt werden. Bei Klassenarbeiten besteht Präsenzpflicht.
- Der Fernlernunterricht findet auf den mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern vereinbarten Wegen und Plattformen statt. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie bitte mit Ihren Fachlehrern Kontakt auf.
- Für alle Schülerinnen und Schüler besteht im Fernlernunterricht Teilnahmepflicht und die Leistungen können benotet werden.
- Es besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt: Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst darüber entscheiden, ob die Schulpflicht durch Präsenz oder durch Fernunterricht erfüllt wird.
- Die Klassenarbeitstermine können im elektronischen Klassenbuch (Webuntis) eingesehen werden.
- Präsenzunterricht und Klassenarbeiten finden unter Corona-Hygienebedingungen statt, also mit – möglichst medizinischen – Mund-Nasen-Bedeckung und Mindestabstand von 1,5 m (eine Person pro Tisch).
- Die Ausbildungsbetriebe müssen laut Corona-Verordnung Schule ihren Auszubildenden im Fernlernunterricht feste Lernzeiten entsprechend dem regulären Stundenplan zur Verfügung stellen.
Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zu den Osterferien.
Stand 05.03.2021
Laut Mitteilung des Ministeriums wird die derzeitige Regelung (Abschlussklassen im Wechselunterricht, andere Klassen im Fernunterricht) bis zu den Osterferien fortbestehen. Für die Zeit nach den Osterferien ist abhängig vom Pandemiegeschehen Präsenzunterricht (vermutlich im Wechsel) vorgesehen.
Stand 12.02.2021
Ab dem 22.02.2021 – also direkt nach den Fastnachtsferien – geht es für alle Abschlussklassen mit Wechselunterricht weiter. Im Unterschied zur Vorweihnachtszeit wurde diesmal an wirklich alle Abschlussklassen gedacht, also insbesondere auch an alle Berufsschüler im dritten Jahr und alle Einzelhandelsklassen im zweiten Ausbildungsjahr.
Für die übrigen Klassen bleibt es vorerst bei Fernunterricht, allerdings können Schülerinnen und Schüler zu Klassenarbeiten einbestellt werden. Wegen der Dynamik des Pandemiegeschehens im Allgemeinen und der in Pforzheim unerfreulichen Infektionszahlen im Besonderen können sich die Vorgaben jederzeit ändern. Bitte informieren Sie sich regelmäßig neu.
Stand 03.02.2021
Wegen der Pandemie-bedingten Schulschließungen ist die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit für Schülerinnen und Schüler, die die Probezeit nicht bestehen würden, ausgesetzt.
Stand 28.01.2021
Wie Sie vermutlich den Medien entnommen haben, wird vor Mitte Februar kein Präsenzunterricht stattfinden. Es bleibt also bei Fernunterricht mit verpflichtender Teilnahme und Freistellungspflicht für Ausbildungsbetriebe.
Stand 15.01.2021
Es bleibt vorerst bei Fernunterricht für alle Klassen. In Ausnahmefällen können Arbeiten geschrieben werden. Bitte schauen Sie öfters vorbei, die Regeln können sich in Abhängigkeit vom Pandemiegeschehen nahezu täglich ändern.
Stand 14.01.2021
Die Einstufung der Kontaktpersonen von Erkrankten in Schulen wird angepasst. Neben den Kategorien 1 (Ansteckung wahrscheinlich) und 2 gibt es die übergreifende Kategorie "Cluster-Schüler". Die Einstufung in die jeweiligen Kategorien mit allen Konsequenzen nimmt nach wie vor das Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der Schulleitung vor. Für Cluster-Schüler besteht als wesentliche Neuerung die Chance, nach einem negativen Corona-Test die Quarantäne bereits nach fünf – statt bisher zehn – Tagen zu beenden.
Stand 07.01.2021
Für die Wochen nach den Weihnachtsferien gilt an der Ludwig-Erhard-Schule folgende Regelung:
In der Woche vom 11. bis 15. Januar 2021 findet Fernunterricht für alle Klassen statt.
In der Woche ab 18. Januar 2021 erhalten vermutlich die meisten Abschlussklassen im Vollzeitbereich Präsenzunterricht. Für alle anderen Klassen bleibt es bei Fernunterricht. (Bitte beachten Sie: Diese Information ist vorläufig.)
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Fernunterricht findet auf den mit den Fachlehrern vereinbarten Wegen statt.
- Die Teilnahme am Fernunterricht ist verpflichtend, Leistungen (und nicht erbrachte Leistungen) werden benotet.
- Falls Klassenarbeiten geschrieben werden müssen, finden diese ab dem 18.1.2021 in Präsenz an der Schule statt.
- Ausbildungsbetriebe müssen ihre Azubis während der Schulzeiten für den Unterricht freistellen. Das gilt auch für Fernunterricht.
- Informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Schule, bei Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer über die weiteren Planungen. Das dynamische Pandemiegeschehen lässt zur Zeit nur kurzfristige Regelungen zu.
Das Schreiben des Ministeriums vom 6.1.2021 können Sie hier herunterladen.