Diese Hausordnung bildet den Rahmen für einen reibungslosen Ablauf des Schulalltages. Sie setzt die gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten voraus. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten:
- Wir begegnen uns freundlich und mit Respekt und gehen wertschätzend miteinander um.
- Die Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sind uns zur vernünftigen und pfleglichen Benutzung anvertraut. Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verursacher selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter. Beschädigungen sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. dem Klassenlehrer zu melden.
- Im wöchentlichen Wechsel werden in den Klassen je zwei Klassenordner bestellt. Zu ihren Aufgaben gehören: die Tafel nass reinigen, lüften während der Pausen, darauf achten, dass nach Unterrichtsende die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen werden, das Klassenzimmer sauber verlassen wird und alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sind.
- Das sichtbare Mitführen und das Konsumieren von Alkohol, Zigaretten und anderen Rauschmitteln ist auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. Dieses Verbot gilt auch während der Pausen und Hohlstunden. Darüber hinaus wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen, nach denen auch im Umfeld von Schulen der Konsum von Cannabisprodukten streng verboten ist (Mindestabstand 100m). Für schulische Veranstaltungen (z. B. Schulfest) und aus besonderem Anlass (z. B. Verabschiedungen) kann für das Konsumieren von Alkohol eine Ausnahme durch die Schulleitung erteilt werden.
Das Betreten des Schulgeländes im berauschten Zustand ist nicht gestattet. - Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen sind das Rauchen und die Benutzung von E-Zigarette, Vapes und Vergleichbarem untersagt. Volljährigen ist Rauchen auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Für Minderjährige gilt ein absolutes Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Zigarettenkippen müssen in die bereitgestellten Behälter geworfen werden.
- Das Mitführen von Waffen, Anscheinswaffen oder gefährlichen Gegenständen auf dem Schulgelände ist verboten. Wer darüber hinaus am Schulleben Beteiligte beleidigt, nötigt oder bedroht, muss mit einem Schulausschluss nach §90 SchG rechnen.
- Alle Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich zum Unterricht und verhalten sich im Unterricht angemessen.
- Der Klassensprecher oder sein Vertreter meldet im Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist.
- Unterrichtsversäumnisse sind der Schule spätestens am 2. Tag der Verhinderung mitzuteilen. Bei elektronischer Verständigung der Schule kann eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift nachgefordert werden, diese ist unverzüglich nachzureichen. Die Schule behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu verlangen.
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin möglich.
- Ein Unterrichtsbesuch von Gastschülern bzw. Schulfremden bedarf der vorherigen Einwilligung der Schulleitung.
- Der Schülerausweis ist mitzuführen und auf Verlangen einer Lehrkraft vorzuzeigen.
- Dem Sekretariat ist jede Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. der Anschrift, des Familienstandes, des gesetzlichen Vertreters oder des Ausbildungsbetriebes, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für alle Fälle meldepflichtiger Krankheiten.
- Bringen Schüler Gegenstände mit zur Schule, so erfolgt dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. SuS sind selbst dafür verantwortlich, dass Gegenstände im und während des (Sport-) Unterrichts nicht gestohlen werden. Es wird empfohlen, zum Unterricht keine Wertsachen mitzubringen. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
- Der Gebrauch von elektronischen Geräten wie bspw. Smartphone, Tablet, Smartwatch,… ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Die Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Mitgeführte Geräte sind abgeschaltet in den Schultaschen, Rucksäcken oder Handtaschen aufzubewahren. Auf dem Schulgelände sind grundsätzlich alle Arten von Audio- und Bildaufnahmen verboten. Die Schulleitung kann hiervon Ausnahmen gestatten.
- Das Netzwerk sowie die Software und Hardware (u. a. Leihgeräte) der Schule dürfen nur zu Unterrichtszwecken verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist die Nutzung des Internets nur zu schulischen Zwecken erlaubt.
- Das Essen und Trinken in den Fachräumen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Zu einem aktiven Umweltschutz gehört in erster Linie die Abfallvermeidung. Abfälle, die dennoch anfallen, müssen möglichst so getrennt werden, dass sie der Wiederverwertung zugeführt werden können. Pfandflaschen dürfen nicht in die Abfalleimer geworfen werden.
- Der Aushang von Plakaten und die Verteilung von Schriften innerhalb des Schulgeländes bedarf der Einwilligung der Schulleitung.
- Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht der Schule und damit auch der Schutz durch die Schülerversicherung.
- Schüler können ihre Fahrzeuge auf den markierten Schülerparkplätzen bzw. den angrenzenden Straßen abstellen. Das unbefugte Benutzen der Lehrerparkplätze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- In Notfällen ist der ausgehängte Alarmplan zu beachten. Die Fluchttüren dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
- Unfälle auf dem Schulgelände, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Weg von oder zur Schule sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, dem Sekretariat - bei Berufsschülern auch dem Arbeitgeber - zu melden. Notfälle sind dem Sekretariat sofort zu melden. Rettungskräfte werden grundsätzlich durch das Sekretariat informiert.