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Diese Hausordnung bildet den Rahmen für einen reibungslosen Ablauf des Schulalltages. Sie setzt die gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten voraus. Im Einzelnen sind folgende Grundsätze zu beachten:

Zusammenleben in der Schule

1. Wir begegnen uns freundlich und mit Respekt  und gehen wertschätzend miteinander um.

2. Die Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel sind uns zur vernünftigen und pfleglichen Benutzung anvertraut. Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verursacher selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter. Beschädigungen sind unverzüglich dem Hausmeister bzw. dem Klassenlehrer zu melden.

3. Im wöchentlichen Wechsel werden in den Klassen je zwei Klassenordner bestellt. Zu ihren Aufgaben gehören: die Tafel nass reinigen und lüften während der Pausen, darauf  zu achten, dass nach Unterrichtsende die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen werden, das Klassenzimmer sauber verlassen wird und alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sind.

4. Der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Drogen ist im gesamten Schulbereich verboten.

5. Im gesamten Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen sind das Rauchen und die Benutzung von E-Zigaretten untersagt. Rauchen ist nur außerhalb des Schulgeländes auf den dafür ausgewiesenen Flächen erlaubt. Zigarettenkippen müssen in die bereitgestellten Behälter geworfen werden.

6. Das Mitführen von Waffen im Schulgelände ist verboten. Wer darüber hinaus am Schulleben Beteiligte beleidigt, nötigt oder bedroht, muss mit einem Schulausschluss nach §90 SchG rechnen.

Schulbesuch

7. Alle Schülerinnen und Schüler kommen pünktlich zum Unterricht und verhalten sich im Unterricht angemessen.

8. Der Klassensprecher oder sein Vertreter meldet im Sekretariat, wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer anwesend ist.

9. Unterrichtsversäumnisse sind der Schule spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mitzuteilen. Bei Verständigung der Schule per E-Mail ist die schriftliche Entschuldigung in Papierform und mit Unterschrift unverzüglich nachzureichen. Die Schule behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu verlangen.

10. Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin möglich.

11. Ein Unterrichtsbesuch von Gastschülern bzw. Schulfremden bedarf der Einwilligung der Schulleitung.

12. Zur gegebenenfalls erforderlichen Feststellung der Identität sind Schülerausweise mitzuführen und auf Verlangen den Aufsicht führenden Lehrkräften vorzuzeigen.

Verhalten im Schulalltag und auf dem Schulgelände

13. Dem Sekretariat ist jede Änderung der persönlichen Verhältnisse, z.B. der Anschrift, des Familienstandes, des gesetzlichen Vertreters oder des Ausbildungsbetriebes, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für alle Fälle meldepflichtiger Krankheiten.

14. Bringen Schüler Gegenstände mit zur Schule, so erfolgt dies grundsätzlich auf eigene Gefahr. Geld und Wertsachen sollten die Schüler bei sich behalten. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Im Sportunterricht werden Wertgegenstände in einem bereitgestellten Behältnis abgelegt, das so platziert wird, dass die Schüler es im Auge behalten können. Die Lehrer übernehmen hierfür keine Aufsicht und Verantwortung. Es wird empfohlen, zum Sportunterricht keine Wertsachen mitzubringen.

15. Das Benutzen von Audio- und Bildschirmgeräten ist nur zu schulischen Zwecken gestattet.

16. Der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Handy, Smartphone, Tablet und Smartwatch ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt.  Die Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Mitgeführte Geräte sind abgeschaltet in den Schultaschen, Rucksäcken oder Handtaschen aufzubewahren.

17. Auf den Netzwerken der Schule darf Software, die nicht Unterrichtszwecken dient, nicht verwendet werden. Auch die Benutzung des Internets zu nicht schulischen Zwecken ist untersagt.

18. Es ist nicht erlaubt, in den DV-Räumen zu essen.

19. Zu einem aktiven Umweltschutz gehört in erster Linie die Abfallvermeidung. Abfälle, die dennoch anfallen, müssen möglichst so getrennt werden, dass sie der Wiederverwertung zugeführt werden können. Pfandflaschen dürfen nicht in die Abfalleimer geworfen werden.

20. Der Aushang von Plakaten und die Verteilung von Schriften innerhalb des Schulgeländes bedürfen der Einwilligung der Schulleitung.

21. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes endet die Aufsichtspflicht der Schule und damit auch der Schutz durch die Schülerversicherung.

22. Schüler können ihre Fahrzeuge auf den markierten Schülerparkplätzen bzw. den angrenzenden Straßen abstellen. Das unbefugte Benutzen der Lehrerparkplätze stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Verhalten bei Not- und Unfällen

23. In Notfällen ist der ausgehängte Alarmplan zu beachten. Die Fluchttüren dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.

24. Unfälle beim Sport, im Schulhaus, auf dem Weg von oder zur Schule sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, dem Sekretariat – bei Berufsschülern auch dem Arbeitgeber – zu melden. Notfälle sind dem Sekretariat sofort zu melden. Rettungskräfte werden grundsätzlich durch das Sekretariat informiert.