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Quarantäneregel überarbeitet
Mit Einführung der Maskenpflicht konnte das Gesundheitsamt Enzkreis die Quarantäneregeln für Mitschülerinnen und Mitschüler lockern.
Mitschülerinnen und Mitschüler einer an Covid-19 erkrankten Person sind nicht mehr automatisch quarantänepflichtig. Eine Quarantäneanordnung ergeht nur noch, wenn Zweifel daran bestehen, dass Lüftungsgebot, Maskenpflicht und weitere Hygieneregeln konsequent eingehalten wurden.
Erhfahren Sie mehr in den Anschreiben des Gesundheitsamtes
Bitte nehmen Sie dies zum Anlass, umso konsequenter die AHA-Regeln und sonstige Hygienemaßnahmen einzuhalten.